Lieferkettengesetz
Umwelt-, Menschen- und Kinderrechte werden oft schon bei der Beschaffung von Rohstoffen und in Fertigungs- sowie Zuliefererketten missachtet, schmutzige Produktionsverfahren ausgelagert, arbeitstechnische und sozialrechtliche Mindeststandards verletzt.
Für Konsument:innen sind die Rahmenbedingungen unter denen ein Produkt entstanden ist, nicht nachvollziehbar. Firmen, welche auf faire Produktionsbedingungen setzen, sehen sich einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt mit auf ausbeuterische Systeme setzenden konkurrierenden Unternehmen.
Ein Lieferkettengesetz soll daher Unternehmen, welche insbesondere in Schwellen und Entwicklungsländern Güter vorfertigen lassen und/oder beziehen, zur Verantwortung ziehen, um Missstände bei Zulieferern von vornherein zu identifizieren, vermeiden und abzustellen. Geht es nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission würde das Gesetz sogar weltweit gelten, also auch innerhalb der EU.
Wie sieht es mit der Transparenz von Lieferketten beispielsweise beim Import von Eisenerz aus Lateinamerika nach Österreich aus? Welche Probleme gibt es und wie könnte das vorgeschlagene Lieferkettengesetz helfen? Wo greift es zu kurz? Was kann von Österreich aus zusätzlich unternommen werden, um Missstände in globalen Lieferketten zu beheben? Wie ist der status quo bei Lieferkettengesetzen in Österreich und auf der EU-Ebene?
Es informieren und diskutieren Herbert Wasserbauer (Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar) und Ulrike Gelbmann (Global Studies, UNI Graz). Moderation: Johannes Mindler-Steiner (AAI-Graz)
WANN: MI, 12. April 2023, 18:00 Uhr
WO: Afro-Asiatisches Institut, 8010 Graz, Leechgasse 24, Vortragssaal (1. Stock)